Deutscher Kongress für Parkinson und Bewegungsstörungen 2024
Presse

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Online Pressekonferenz der DPG am Mittwoch, 24. April, 10:30 – 11:30 Uhr

Parkinson Update 2024: Neues aus Forschung, Diagnostik und Therapie

 

Prof. Dr. Joseph Claßen: Früherkennung und individualisierte Behandlung: Kann KI die Diagnose- und Therapiemöglichkeiten von Parkinson verbessern?

Prof. Dr. Alexander Storch: Sensoren, Stimulatoren und Stammzellen: Perspektiven innovativer Technologien für die Parkinson Therapie

Prof. Dr. Kathrin Brockmann: Die Genetik der Parkinson-Krankheit: Bringt Genforschung den Durchbruch für die Parkinson Therapie?

 

Weitere Informationen und Registrierung unter: www.parkinson-gesellschaft.de/presse

Die DPG berichtet regelmäßig zu medizinisch und gesellschaftlich relevanten Themen aus dem Bereich Parkinson und Bewegungsstörungen für Publikums- und Fachmedien. Bitte wenden Sie sich als Journalist:in an die Pressestelle. Gerne vermitteln wir Fachleute für Hintergrundberichte, Expertenmeinungen, Interviews oder Bild- und Videobeiträge.

Für die Aufnahme in den DPG Presseverteiler senden Sie bitte ein E-Mail an presse@parkinson-gesellschaft.de

Pressestelle der DPG

c/o albertZWEI media GmbH
Tel.: +49 89-46 14 86 11
Fax: +49 89-46 14 86 25
E-Mail: presse@parkinson-gesellschaft.de

Aktuelle Pressemeldungen und Details zur Online-Pressekonferenz anlässlich des Kongresses finden Sie unter www.parkinson-gesellschaft.de/die-dpg/presseservice.

Akkreditierung für Pressevertreter:innen

Journalist:innen können sich kostenfrei für die Teilnahme am Deutschen Kongress für Parkinson und Bewegungsstörungen registrieren. Bitte registrieren Sie sich hierzu ab September online über die Kongresswebsite und laden sie eine Kopie Ihres gültigen Presseausweises hoch. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Um alle Aktualisierungen zum Deutschen Kongress für Parkinson und Bewegungsstörungen zu erhalten, melden Sie sich hier für den Kongress-Newsletter an.

HWG-Disclaimer

Als Journalist erhalten Sie auf dem Kongress Informationen, die laut Heilmittelwerbegesetz nur Fachkreisen zugänglich sein dürfen, wie beispielsweise die Handelsnamen von verschreibungspflichtigen Medikamenten. Daher müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie diese Informationen in Ihren Publikationen nicht außerhalb von Fachkreisen verbreiten dürfen. Bei Zuwiderhandlung übernehmen die Veranstalter keine Haftung.